Ermäßigungen
Natürlich gibt es im UNESCO Welterbe Koster Lorsch auch Ermäßigungen. Hier können Sie sich detailliert über die vergünstigten Eintrittspreise informieren.
Ermäßigungen gelten für:
- Kinder und Jugendliche von 6 bis 16 Jahren
- Schüler:innen und Studierende und Auszubildende gegen Vorlage eines entsprechenden Ausweises
- Absolvent:innen eines freiwilligen sozialen oder ökologischen
Jahres und Teilnehmende am Bundesfreiwilligendienst bei Vorlage eines
Ausweises - Inhaber:innen einer „Ehrenamts Card“ und eine Begleitperson
- Bezugsberechtigte von ALG/Sozialhilfe und ähnlichen Leistungen bei Vorlage eines Nachweises
- Familien bei Vorlage der Familienkarte Hessen
- Bei Gruppen mit einer Mindestteilnehmerzahl von zehn Personen. (Bei Schulklassen und Schulgruppen haben zwei Lehrkräfte freien Eintritt)
- Wehr- und Zivildienstleistende
- Begleitpersonen von sehr stark Gehbehinderten, eines:r Rollstuhlfahrer:in oder blinden Person (nur mit „G“ oder „B“ Vermerk im Behindertenausweis)
- Jugendleiter:innen bei der Vorlage einer Jugendleiterkarte
- Mitarbeiter:innen der Betriebsgesellschaft „Schloss Erbach“
- Inhaber:innen des Museumstickets Rhein-Neckar-Dreieck (RND)
Freier Eintritt wird gewährt:
- Presse mit Ausweis, Namen und Adresse gegen Kopie des Ausweises
- Kinder bis zum 6. Geburtstag (ausgenommen Kindergartengruppen)
- max. 2 begleitende Aufsichtspflichtige bei Gruppen mit einer Mindestteilnehmerzahl von 10 Personen (KITA’s, Schulklassen, Studentengruppen, etc.)
- Bediensteten der Verwaltung der Staatlichen Schlösser und Gärten gegen Vorlage eines Ausweises
- Gäste mit einer Bescheinigung der Verwaltung der Staatlichen Schlösser und Gärten über die Berechtigung zum freien Eintritt
- eine Begleitperson von sichtbar Gehbehinderten, Gästen, die einen Rollstuhl benötigen oder einer blinden Person mit Behindertenausweis Merkzeichen B, Bl, G und aG
- Angestellten anderer Schlösserverwaltungen in Deutschland gegen Vorlage eines Nachweises
- Mitgliedern des Kuratoriums „Weltkulturdenkmal Kloster Lorsch e.V.“
- Mitgliedern des Heimat- und Kulturvereins Lorsch e.V.*
- Freund:innen des Landesmuseums Darmstadt e. V. gegen Vorlage eines Ausweises*
- EXARC-Mitgliedern nach Vorlage eines entsprechenden Ausweises**
- Mitgliedern des Verbandes deutscher Kunsthistoriker e.V.
- Mitgliedern des ICOM/ICOMOS
- Inhaber:innen einer Kulturkennkarte des Europarates
- Mitgliedern Bundesverbandes der Gästeführer Deutschland e.V. zu Studienzwecken
- Bedienstete des Buchungskreises „Historisches Erbe“
* Nur im Klostergelände und Museumszentrum
** Nur im Freilichtlabor Lauresham