Gärten

Schriftliche Quellen überliefern uns verschiedene Bezeichnungen für den mittelalterlichen Garten (gart, garto, hortus). Allen gemein ist, dass sie nicht einfach mit Garten im heutigen Sinne zu übersetzen sind, sondern vielmehr in ihrer Grundbedeutung immer der Zaun als wesenhaft mitgedacht werden muss. Laut der frühmittelalterlichen Volksrechte war der Garten, ebenso wie das Haus, durch einen Frieden geschützt, der dem Besitzer bestimmte Rechte einräumte. Markiert wurde der Geltungsbereich des Gartenfriedens durch einen entsprechenden Zaun (mehr zu Zäunen und ihrer Bedeutung hier).

So galten auch Wiesen mit Obstbäumen oder der heutige Wingert als Garten. Lauresham besitzt daher neben einem Gemüse- und Kräutergarten (hortus) auch einen Obstgarten (pomerium), einen Weingarten (vineum) sowie einen Färbergarten, jeder mit einem charakteristischen Zaun abgegrenzt. Der Bienengarten, den es so eigentlich nicht gab, bietet unseren Bienen eine Weide mit einer Pflanzenvielfalt, die – im Gegensatz zum Frühmittelalter – in der heutigen Kulturlandschaft nicht mehr anzutreffen ist. Er ist also eher als ein Schaugarten zu verstehen, der einen Eindruck der frühmittelalterlichen Pflanzenwelt vermitteln soll. Die Gärten eines Herrenhofs sicherten die Versorgung der Bewohner mit Obst und Gemüse sowie Wein und Honig.
Die in Lauresham angebauten Pflanzen sind zum Großteil der Krongüterverordnung Karls des Großen, dem Capitulare de villis, entnommen. Darin wird genau aufgezählt, welche Pflanzen auf einem königlichen Gut angebaut werden sollen. Auch hier greift man auf alte und teilweise seltene Sorten zurück, die für das Frühmittelalter belegt sind. Die Anordnung des Gemüse- und Kräutergartens ist dem St. Galler Klosterplan nachempfunden, der uns eine Vorstellung davon gibt, wie die Beeteinteilung in mittelalterlichen Gärten gewesen sein könnte.

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