Kloster Altenmünster
UNESCO Welterbezone 1
“Kloster Lorsch und Altenmünster” lautet die offizielle Bezeichnung des Klosters Lorsch auf der Liste der UNESCO-Welterbestätten. Es gibt in unmittelbarer Nähe zueinander also zwei Orte, auf die sich der Welterbestatus bezieht.
Während das Klostergelände mit der Torhalle die Blicke der Besucher leicht auf sich ziehen kann, fanden in der Vergangenheit nur wenige den Weg zum Altenmünster, dem kleinen Ursprungskloster am Fluss Weschnitz, das im Lorscher Codex als “Kloster auf der Insel” bezeichnet wird. Es wurde durch den Gaugrafen Cancor und seine Mutter Williswind als adeliges Eigenkloster gegründet, aber bereits kurz nach der Gründung 764 an den bedeutenden Erzbischof Chrodegang von Metz übergeben. Das Kloster gewann schnell an Bedeutung, wodurch bereits drei Jahre später der Umzug an den heutigen Standort auf die westlich gelegene Düne nötig wurde. Danach scheint das Kloster Altenmünster längere Zeit ungenutzt gewesen zu sein, bis es unter Abt Udalrich (1056-1075) wieder instand gesetzt wurde.
Von der originalen Bausubstanz des Gründungsklosters ist heute oberirdisch nichts mehr zu erkennen und auch die Lage selbst geriet in Vergessenheit. Da zwei archäologische Fundplätze in Frage kamen – derjenige östlich des Hauptklosters an der Weschnitz, sowie ein weiterer etwa drei Kilometer südlich des Klosters am Seehof –, entbrannte Ende des 19. Jahrhunderts eine Kontroverse über den tatsächlichen Standort. Letztendlich verwiesen die meisten Argumente auf eine Identifizierung des Altenmünsters mit den Funden auf der sogenannten Kreuzwiese an der Weschnitz, was bis heute dem Stand der Forschung entspricht.
Die Umrisse der Klosterkirche wurden schließlich in den 1980er Jahren durch Aufmauerungen angedeutet. In Ergänzung hierzu machen seit 2014 Erdaufschüttungen die Lage der Klausurgebäude kenntlich.
Die Umrisse der Klosterkirche wurden schließlich in den 1980er Jahren durch Aufmauerungen angedeutet. In Ergänzung hierzu machen seit 2014 Erdaufschüttungen die Lage der Klausurgebäude kenntlich.