Benutzerordnung
(Stand August 2026)
Das Betreten des Geländes des Freilichtlabors Lauresham erfolgt auf eigene Gefahr.
Bitte gefährden Sie nicht die Gesundheit unserer Tiere. Alle unsere Tiere erhalten sorgfältig zusammengesetztes und auf ihre speziellen Bedürfnisse angepasstes Futter, daher gilt im gesamten Freilichtlabor ausnahmslos ein generelles Fütterungsverbot.
Das Anfassen der im Freilichtlabor Lauresham gehaltenen Tiere ist untersagt
Auch Tiere brauchen ihre Ruhepausen. Versuchen Sie bitte nicht, die Aufmerksamkeit der Tiere durch lautes Rufen, Klatschen oder Ähnliches auf sich zu lenken.
Das Betreten der offenen Gewässer auf dem Freilichtgelände ist strengstens untersagt.
Helfen Sie mit, das Freilichtgelände sauber zu halten. Bitte lassen Sie keinen Abfall auf dem Gelände zurück.
Das Rauchen und offenes Feuer jeglicher Art ist auf dem Freilichtgelände strengstens untersagt.
Das Mitbringen von Hunden oder anderen Haustieren auf das Freilichtgelände ist nicht gestattet.
Musikinstrumente und Musikwiedergabegeräte aller Art dürfen im gesamten Freilichtgelände nicht mitgeführt und benutzt werden. Davon ausgenommen sind Mobiltelefone und Audioguides, welche zur Wiedergabe von Informationsmaterialien und Audioführungen verwendet werden.
Lagern und Picknicken ist auf dem Freilichtgelände nur auf den dafür gekennzeichneten Flächen erlaubt. .
Das Mitführen von Fahrrädern, Rollern, Roller-Skates, Inline-Skates, Roll-Schuhen, Skate-Boards, Kick-Boards, Tretautos und Ähnlichem ist aus Sicherheitsgründen untersagt. Ebenso das Spielen mit Bällen, Luftballons, Frisbee-Scheiben oder Ähnlichem.
Foto- und Filmaufnahmen für gewerbliche Zwecke oder in Ausübung eines Gewerbes sind genehmigungspflichtig (Tel: 06251-869200).
Den Anordnungen des Personals ist unbedingt Folge zu leisten. Bei Verstößen gegen die Besucherordnung erfolgt ein Verweis aus dem Freilichtgelände, Hausverbot und in schweren Fällen bleiben rechtliche Schritte vorbehalten.
Eltern und Betreuungs- bzw. Aufsichtspersonen haften für minderjährige Kinder. Besucher haften den Staatlichen Schlössern und Gärten gegenüber für Schäden, die sie selbst oder ihrer Aufsicht unterliegende Personen verursacht haben. Kommen durch Missachtung der Besucherordnung andere Besucher zu Schaden, so haften die verursachenden Personen gegenüber den Geschädigten in vollem Umfang und regulieren etwaige Schäden mit den Geschädigten selbst. Die Schadensverursacher stellen die Verwaltung der Staatlichen Schlösser und Gärten von allen Ansprüchen Dritter in diesem Zusammenhang frei.
Die in den Häusern und anderswo auf dem Gelände befindlichen Ausstattungsgegenstände dürfen nicht angefasst werden. Im Rahmen von Führungen gelten gesonderte Regelungen, die vom Personal erläutert werden und im Rahmen dieser Hausordnung zu beachten sind.
Mit dem Kauf der Eintrittskarte erkennen Sie die Besucherordnung und insbesondere das generelle Fütterungsverbot an. Die Eintrittskarte ist ganztägig gültig, bis zum endgültigen Verlassen des Freilichtlabors aufzubewahren und auf Verlangen vorzuzeigen.
Fundsachen werden im städtischen Fundbüro hinterlegt (Tel: 06251 5967-171).
Wir danken für Ihr Verständnis und wünschen Ihnen einen angenehmen Aufenthalt im Freilichtlabor Lauresham.